Private Gelegenheitsanzeigen sind Anzeigen des persönlichen Bedarfs, ohne geschäftlichen, gewerblichen bzw. kommerziellen Charakter und ohne jegliche Regelmäßigkeit.
Inserate, die keinen Gelegenheitscharakter haben, sondern das Ziel eines kommerziellen Handelns verfolgen, eine Dienstleistung bewerben oder eine Arbeitsstelle anbieten, sind gewerbliche Anzeigen. Es ist unerheblich, ob das Gewerbe angemeldet ist oder nicht. Entscheidend ist der gewerbliche Charakter des Anzeigentextes. Der Privatpreis im Immobilienmarkt ist ausschließlich für Gesuche vorgesehen. Ein Privatpreis im Kfz-Markt wird nur bei Inseraten für An- und Verkäufe aus privaten Zwecken gewährt. Urlaubs-, Tierzuchtangebote und Sammleranzeigen werden als gewerbliche Anzeigen berechnet. Auch bei ursprünglich privat berechneten Anzeigen behält sich der Verlag vor, diese ab dem 4. Erscheinungstermin innerhalb von 12 Monaten gewerblich zu berechnen, wenn die Anzeigen einen ähnlichen Zweck verfolgen.
Chiffregebühr: Zusendung je Erscheinungstermin und Anzeige 7,00 Euro inkl. MwSt. Die Chiffregebühr wird als Verwaltungspauschale unabhängig von der Anzahl der eingehenden Zuschriften fällig.