Prospektbeilagen Tageszeitung Auftragsbedingungen
Prospektbeilagen werden in den LVZ-Print- und mit den E-Paper-Ausgaben veröffentlicht, zusätzlich erscheinen Ihre Prospekte auf lvz.de.
Ihre Digitale Beilage steht 7 Tage online!
Postvertriebsstücke können nicht belegt werden
Alle Preise zuzüglich MwSt.
Erscheinungstage für Prospekte Montag bis Sonnabend nach Vereinbarung
Auftragsbedingungen und wichtige Informationen
Prospektanlieferung für Beilagen
• Annahme: Montag bis Donnerstag 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Freitag 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr
• Frühester Anliefertermin: 8 Tage vor Erscheinen
• Spätester Anliefertermin: 4 Werktage vor Erscheinen
• Anlieferung Digitale Beilage: als PDF per E-Mail
• Es ist unbedingt darauf zu achten, dass die genannten Fristen eingehalten werden, um eine optimale Abwicklung gewährleisten zu können.
Rücktrittstermin
Letzter Rücktrittstermin: 10 Kalendertage vor Erscheinen. Bei kurzfristigerem Rücktritt berechnet der Verlag eine Ausfallgebühr in Höhe von 50 % auf Basis der niedrigsten
Gewichtsstufe.
Reservierungen: nach Absprache mit dem Verlag ist eine beiderseits unverbindliche Reservierung von Terminen möglich. Spätestens 8 Wochen vor Erscheinungstermin ist eine verbindliche Zu-/Absage erforderlich.
Technische Richtlinien
Bitte beachten Sie unbedingt für die Produktion Ihrer Prospekte unsere technischen Richtlinien auf den folgenden Seiten. Prospekte, die nicht diesen Richtlinien entsprechen,
können grundsätzlich nicht verarbeitet werden. Bitte informieren Sie im eigenen Interesse Ihre Druckereien/Speditionen über die zwingende Einhaltung der Auftragsbedingungen und technischen Richtlinien des Verlages.
Kann ein Auftrag aufgrund von höherer Gewalt nicht termingerecht ausgeführt werden, behält sich der Verlag ein Schieberecht auf den nächstmöglichen Erscheinungstermin
vor. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Fremdwerbung
Beilagen dürfen nur die Eigenwerbung der Firma enthalten. Beilagen, die für zwei oder mehr Firmen oder Einleger anderer Firmen werben, werden wie zwei oder mehr Beilagen berechnet (gilt nicht, wenn der Händler die Produkte der anderen Firma verkauft). Beilagen, die durch Format und Aufmachung den Eindruck eines Bestandteiles der Zeitung erwecken, werden nicht angenommen. Beilagen, die den Eindruck mehrseitiger Anzeigen einer Firma erwecken, müssen zweimal gefalzt oder an den Seiten 2 cm beschnitten sein.
Muster
Beilagenaufträge sind erst nach Vorlage von 3 Mustern spätestens 4 Werktage vor dem Streutermin und deren Billigung für den Verlag bindend. Bitte Wochenenden beachten.
Es wird empfohlen, Beilagen mit einer Artikel-Nr. zu kennzeichnen.
Fehlstreuungen
können sich ergeben, wenn Prospektbeilagen zusammenhaften oder bei der Zustellung aus den Zeitungen herausfallen. Bedingt durch die technische Verarbeitung kann eine
100-prozentige Belegung auch bei einwandfreiem Zustand der angelieferten Prospekte nicht garantiert werden. Bis zu 2% Fehlstellungen oder Verlust gelten als verkehrsüblich.
Bei Fehlstreuungen im Rahmen des Verkehrsüblichen oder infolge von Mängeln der angelieferten Prospekte entfällt der Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz.