Doppelschaltungen für gestaltete Anzeigen und Zeilenanzeigen:
In der Gesamt-, Haupt- bzw. Stadtausgabe wird bei zweimaligem Erscheinen der gleichen gestalteten Anzeige in den Rubriken Auto- oder Immobilienmarkt an zwei aufeinanderfolgenden Markttagen (Sa./Mi. oder Mi./Sa.) auf den Preis der zweiten Anzeige ein Rabatt von 40 % gewährt.
Bei zweimaligem Erscheinen der gleichen Zeilenanzeige jeder Rubrik (außer Stellenmarkt) in der Gesamt-, Haupt- bzw. Stadtausgabe an zwei aufeinanderfolgenden Markttagen (Sa./Mi. oder Mi./Sa.) wird auf den Preis der zweiten Anzeige ein Rabatt von 20 % gewährt.
Stornierungen oder Änderungen nach dem ersten Termin sind nicht möglich. Beide Anzeigen tragen zur Erfüllung des Abschlusses bei.
Regional-Kombi (Für die Belegung von mehreren Regionalausgaben):
Erscheint die gleiche Anzeige am gleichen Tag in mehreren Regionalausgaben, wird der Abschlussrabatt plus Regional-Kombi-Rabatt gewährt. Die Anzeige trägt jedoch nur einmal zur Erfüllung des Abschlusses bei.
10 % bei 2 Anzeigen
15 % bei 3 Anzeigen
Rabatt:
Befinden sich Forderungen in anwaltlicher Bearbeitung (Mahnverfahren) oder bestehen Vorkassebedingungen, werden keine Rabatte gewährt. Bei Insolvenzen und Zwangsvergleichen entfällt jeglicher Nachlass.